Ab 01.01.2019 dürfen sich alle Paare so ehelichen und verpartnern, wie es Ihnen beliebt.
Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit/Eingetragenen Partnerschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
- Nachweis des Wohnsitzes (nicht erforderlich bei aufrechter Meldung in Österreich)
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Rechtskrafbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
- Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder (Vaterschaftsanerkenntnis)
- Optional: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen
Eheschließung:
- Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr):
- Einwilligung der gesetzlichen Vertretern und Erziehungsberechtigten
- Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebenjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist
Eingetragene Partnerschaft:
- Volljährigkeit ist Voraussetzung (vollendetes 18. Lebensjahr)
Personen mit fremder Staatsangehörigkeit bitte direkt am Standesamt erkundigen.
- Ausländische Personenstandsurkunden werden - je nach Staat - entweder ohne weiteres akzeptiert, oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille.
- Fremdsprachige Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung anzuschließen.